Das Justizkreuz
Im Bereich des Stadthauses steht eine Stele mit einem Kreuz, die seit dem vorigen Jahrhundert allgemein als Justizkreuz, gelegentlich aber auch als Markt- oder Freiheitskreuz bezeichnet wird.
Auf einem um 1680 entstandenen Stadtplan wird das Monument als „dass Creutz“ bezeichnet.
Das 1502 errichtete Kreuz steht für die 1437 bestätigte Freiheit, das Markt- und Gerichtsrecht.
Schlossherr Gerhard V. von Wiltz und seine Gemahlin Elisabeth von Burscheid lieβen das Kreuz errichten.
Die vier abgebildeten Wappen sind die ihrer Familien: Wiltz (sein Vater, Gerhard IV.),Betstein (seine Mutter, Margarete ), Burscheid (seine Frau, Elisabeth) und Bellenhausen (seine Schwiegermutter, Luzia).
Die Jahreszahl 1502 ist in römischen Ziffern mit Blei eingegossen: XVcII. Die Muttergottesstatue wurde um 1600, der Wasserheilige Johann von Nepomuk (infolge der Feuersbrunst von 1748) zwischen 1750 und 1770 beigefügt. Er ist wie der Altar der Pfarrkirsche Notre-Dame, ein Werk des Wiltzer Bildhauers Nicolas Jacques.
In der französischen Revolution wurden verschiedene Teile des Kreuzes zerstört und 1889 wieder restauriert. Während der Ardennenoffensiver wurde es abermals schwer beschädigt und Anfang der 50er Jahre erneut aufgebaut. Es ist das einzige Original-Justizkreuz des Landes und steht unter Denkmalschutz.
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